Verwaltungsgerichtshof 94/15/0132

94/15/0132Verwaltungsgerichtshof20.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/15/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu gleichen Teilen zu ersetzen.

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