Verwaltungsgerichtshof 94/17/0168

94/17/0168Verwaltungsgerichtshof22.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.