Verwaltungsgerichtshof 94/17/0184

94/17/0184Verwaltungsgerichtshof15.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 25.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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