Verwaltungsgerichtshof 94/17/0323

94/17/0323Verwaltungsgerichtshof22.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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