Verwaltungsgerichtshof 94/17/0386

94/17/0386Verwaltungsgerichtshof26.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0386

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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