Verwaltungsgerichtshof 94/17/0401

94/17/0401Verwaltungsgerichtshof26.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0401

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.