Verwaltungsgerichtshof 94/17/0404

94/17/0404Verwaltungsgerichtshof26.04.1996

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0404

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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