Verwaltungsgerichtshof 94/18/0770

94/18/0770Verwaltungsgerichtshof26.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0770

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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