Verwaltungsgerichtshof 94/18/0878

94/18/0878Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0878

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat jeder beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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