Verwaltungsgerichtshof 94/18/0888

94/18/0888Verwaltungsgerichtshof21.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0888

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.