Verwaltungsgerichtshof 94/18/1034

94/18/1034Verwaltungsgerichtshof21.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/1034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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