Verwaltungsgerichtshof 94/18/1109

94/18/1109Verwaltungsgerichtshof29.02.1996

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Spruch Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/1109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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