Verwaltungsgerichtshof 94/20/0240

94/20/0240Verwaltungsgerichtshof09.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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