Verwaltungsgerichtshof 94/20/0433

94/20/0433Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0433

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerde gegen Spruchpunkt 1.) wird zurückgewiesen. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt 2.) wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.