Verwaltungsgerichtshof 94/20/0843

94/20/0843Verwaltungsgerichtshof26.07.1995

Regest

Ausfertigung mittels EDV Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0843

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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