Verwaltungsgerichtshof 94/20/0848

94/20/0848Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0848

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1994200848.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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