Verwaltungsgerichtshof 95/01/0073

95/01/0073Verwaltungsgerichtshof04.10.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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