Verwaltungsgerichtshof 95/01/0108

95/01/0108Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Kostenbegehren der belangten Behörde wird

zurückgewiesen.

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