Verwaltungsgerichtshof 95/01/0182

95/01/0182Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exkution zu ersetzen.

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