Verwaltungsgerichtshof 95/01/0252

95/01/0252Verwaltungsgerichtshof11.11.1997

Regest

Beweismittel Urkunden Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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