Verwaltungsgerichtshof 95/01/0665

95/01/0665Verwaltungsgerichtshof27.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0665

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1996

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Der Beschwerdeführerin wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 46 Abs. 1 VwGG bewilligt;

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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