Verwaltungsgerichtshof 95/02/0397

95/02/0397Verwaltungsgerichtshof10.05.1996

Regest

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0397

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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