Verwaltungsgerichtshof 95/02/0441

95/02/0441Verwaltungsgerichtshof10.05.1996

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhaltsermittlung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0441

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.