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95/02/0529•Verwaltungsgerichtshof 95/02/0529
95/02/0529Verwaltungsgerichtshof29.03.1996
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Beweismittel Urkunden Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Stellung des Vertretungsbefugten
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 2.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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