Verwaltungsgerichtshof 95/02/0532

95/02/0532Verwaltungsgerichtshof10.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0532

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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