Verwaltungsgerichtshof 95/02/0537

95/02/0537Verwaltungsgerichtshof25.04.1997

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0537

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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