Verwaltungsgerichtshof 95/03/0032

95/03/0032Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Regest

Parteibegriff Tätigkeit der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren werden abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.