Verwaltungsgerichtshof 95/03/0033

95/03/0033Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Der angefochtene Beschweid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 12.860 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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