Verwaltungsgerichtshof 95/03/0042

95/03/0042Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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