Verwaltungsgerichtshof 95/03/0056

95/03/0056Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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