Verwaltungsgerichtshof 95/03/0064

95/03/0064Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Dem Antrag wird gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG stattgegeben.

Der Antrag auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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