Verwaltungsgerichtshof 95/03/0075

95/03/0075Verwaltungsgerichtshof26.11.1997

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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