Verwaltungsgerichtshof 95/03/0084

95/03/0084Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde der dritt- bis

zweiundzwanzigstbeschwerdeführenden Parteien wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien wird als unbegründet abgewiesen.

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