Verwaltungsgerichtshof 95/03/0175

95/03/0175Verwaltungsgerichtshof11.10.1995

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1995030175.X00

Spruch

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde, zurückgewiesen;

  1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.

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