Verwaltungsgerichtshof 95/03/0184

95/03/0184Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge der Parteien auf Zuerkennung von Verfahrenskosten werden abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.