Verwaltungsgerichtshof 95/03/0189

95/03/0189Verwaltungsgerichtshof26.11.1997

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Genossenschaftsjagdgebiet Gemeindejagdgebiet Gemeinschaftsjagdgebiet Vereinigung und Zerlegung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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