Verwaltungsgerichtshof 95/03/0211

95/03/0211Verwaltungsgerichtshof11.10.1995

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Diverses Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich nicht - hinsichtlich der Erledigung vom 20. März 1995 - gegen die Neubemessung (Einstellung) der Nebengebühren richtet, zurückgewiesen.

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