Verwaltungsgerichtshof 95/03/0229

95/03/0229Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Regest

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0229

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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