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95/03/0235•Verwaltungsgerichtshof 95/03/0235
95/03/0235Verwaltungsgerichtshof20.03.1996
Jagdschaden Wildschaden Verfahren Frist zur Geltendmachung bei Jagdausübungsberechtigten Vergleich Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Auswertung fremder Befunde Jagdschaden Wildschaden Schadenersatzpflicht Jagdschaden Wildschaden Verfahren Verfahrensrecht Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Techniker Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird in seinen Spruchpunkten I und II wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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