Verwaltungsgerichtshof 95/03/0238

95/03/0238Verwaltungsgerichtshof15.05.1996

Regest

Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Das Verfahren über die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 12. Dezember 1994 wird eingestellt.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen, also hinsichtlich des angefochtenen Bescheides vom 6. Dezember 1994, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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