Verwaltungsgerichtshof 95/03/0272

95/03/0272Verwaltungsgerichtshof15.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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