Verwaltungsgerichtshof 95/03/0302

95/03/0302Verwaltungsgerichtshof24.04.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0302

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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