Verwaltungsgerichtshof 95/04/0024

95/04/0024Verwaltungsgerichtshof12.11.1996

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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