Verwaltungsgerichtshof 95/04/0030

95/04/0030Verwaltungsgerichtshof10.12.1996

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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