Verwaltungsgerichtshof 95/04/0036

95/04/0036Verwaltungsgerichtshof27.06.1995

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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