Verwaltungsgerichtshof 95/04/0056

95/04/0056Verwaltungsgerichtshof27.06.1995

Regest

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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