Verwaltungsgerichtshof 95/04/0058

95/04/0058Verwaltungsgerichtshof25.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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