Verwaltungsgerichtshof 95/04/0113

95/04/0113Verwaltungsgerichtshof26.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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