Verwaltungsgerichtshof 95/04/0171

95/04/0171Verwaltungsgerichtshof19.03.1996

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Verfahrensrecht AVG Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 13.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren werden abgewiesen.

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