Verwaltungsgerichtshof 95/04/0205

95/04/0205Verwaltungsgerichtshof19.03.1996

Regest

Formgebrechen behebbare Beilagen Gewerberecht Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel Gewerberecht Verbesserungsauftrag Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Punkt I. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.